Obwohl die meisten Menschen in unserer Zeit in Krankenhäusern oder in Betreuungseinrichtungen sterben, kommt es nicht all zu selten vor, dass ein Mensch zu Hause stirbt.
In diesem Fall muss immer ein Arzt gerufen werden (halten Sie hierfür die Personalien des Verstorbenen bereit), der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt, die im Sterbehaus verbleibt und für die Überführung notwendig ist.
Gesetzlich haben Sie die Möglichkeit, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden bei Ihnen zu Hause aufzubahren. Die Erdbestattung muss innerhalb von acht Tagen nach dem Todestag erfolgen.
Sobald Sie die Überführung wünschen benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Das Bestattungshaus Pietät Hamacher steht Ihnen 24 Stunden unter der Telefonnummer (02403) 22537 zur Verfügung.
In dieser für Sie schwierigen Situation können Sie auf unsere Erfahrung, Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen vertrauen.
Dokumente und Urkunden
Für die Überführung und die Erledigung der Formalitäten sind folgende Unterlagen wichtig:
• Todesbescheinigung
• Personalausweis des Verstorbenen
• Willenserklärung (falls vorhanden)
• Graburkunden (falls bereits ein Grab vorhanden ist)
• Familienstammbuch
Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden sein,benötigen wir:
• Heiratsurkunde mit Geburtseintrag
• Sterbeurkunde (wenn ein Ehepartner bereits verstorben ist)
• Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
• Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Wenn wir weitere Abmeldungen und Anspruchsmeldungen für Sie erledigen:
• Mitgliedskarte der Krankenversicherung
• Bescheide wie letzter Rentenbescheid (Versicherungsnummer)
• Versicherungspolicen wie Lebensversicherung,Sterbegeldversicherungen
• Sonstige Unterlagen für weitere Abmeldungen
Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, sind wir Ihnen bei der Beschaffungder Dokumente gern behilflich.